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fischfreunde-holzwickede@t-online.de

oder das Kontaktformular



Ist bei ums ganz einfach !!!

Kommt zur Versammlung und stellt Euch kurz vor.

Bei uns ist jeder Willkommen der mit uns angeln möchte und gegen ein bischen Gesellschaft am Wasser nichts einzuwenden hat.


1.Vorsitzender 

Oliver Radziej           


Handy.017643582422   

2.Vorsitzender 

Meinholf Schroeter
      Tel:01746465367

Geschäftsführer & 1.Kassierer

Werner Ehrlich

Tel. 02307 83135

2.Kassierer

Gerd Jablinski Tel: 02301-9195040

1.Schriftführer & Pressebeauftragter

Dennis SchröderTel: 0157-71846418

2.Schriftführer  Florian Streb        Tel:0163-8235342

1.Sport- und Gewässerwart

Mario John

Tel. 02301 1849350

Momentan sind wir 32 Mitglieder davon 3 Frauen  (Stand20.01.20223)

 Datenschutzordnung Fischfreunde Holzwickede e.V.!!

Präambe:

   Die Fischfreude Holzwickede e.V.verarbeiten in vielfacher Weise automatischpersonenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation desVereinsbetriebs, der Öffendlichkeitsarbeit des Vereins).Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen. Datenverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten,gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnug.
§1 Verarbeitung personenbezogener Daten u.a. von  Mitgliedern, Teilnehmerinnen undTeilnehmern am Sportbetrieb sowohl automatisiert in EDV-Anlagen alsauch  nichtautomatisiert in einem Datensystem,z.b. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffendlicht und an Dritte weitergegeben oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverortnung,das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein,die personalbezogene Daten verarbeiten,zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten  

   1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von   Personersonen.Für jede Kategorievon betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt Angelegt

2. ImRahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgendeden Daten der Mitglieder; Geschlecht, Vorname, Namr, Anschrift, Geburtsdatum,Daten des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter,Telefonnummern und E-Mail-Adressen,ggf.die Funktion im Verein,und ggf.Haushalts-und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zumPartnerbeitrag.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zum Landesfischereiferband Westfalen uns Lippe e.V.   werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleite.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
   1.Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben
2.Hierzu zählen insbesondere Daten,die ausallgemein zugänglicher Quellen stammen:  Teilnehmer an Veranstaltungen und Ergebnisse.
3.Die Veröffentlichung von Fotos und Videos,die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen  gemacht werden,erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der  abgebildeten  Personen.4. Auf der Internetseite des Vereins werden Daten des Gesamtvorstands mit Vorname,   Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§4 Zuständigkeiten für Datenverarbeitung im Verein    Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtliche Vorgaben ist der Vorstand   nach § 26 BGB.  Funktional ist die Aufgabe dem Geschäftsführer zugeordnet, soweit die Satzung oder  diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.  Der Geschäftsführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten       
  nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO   erfüllt werden.Er ist für die Beantwortung von Auskunftverlangen von betroffenenPersonen zuständig.
§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und- listen   1. Listen von Mitglieddern oder Teilnehmern werden  von den jeweiligen Personen    im Verein (z.B. Vorstandsmitglieder) insofern zur Verfügung gestellt,wie es die    jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten    personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.   2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur    herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten,indie sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen z.B. zum
Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
§6 Kommunikation per E-Mail    1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail     Account ein,der im Rahmen der vereinsinternen  Kommunikation zu nutzen ist.   2. Beim Versand von E-Mails untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail     Accont verwendet werden,sind die E-Mail-Adressen als bcc zu verwesenden
§7 Vertraulickeit   Alle im Verein,die Umgang mit personenbezogenen Daten haben,sind auf den 
   vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§8 Datenschutzbeauftragter
    Da im Verein Weniger als 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener    Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§9 Einrichtung und Unerhaltung von Internetauftritten  1. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand  
     oder einer von ihm bestimmten Person.Änderungen dürfen ausschließlich von diesen     vorgenommen werden   2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im 
      Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
§10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ortnung    1. Alle Mitglieder des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse       Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung,-nutzung oder-weitergabe ist       untersagt.    2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere        gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie        in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§11 Inkrafttreten      Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand am 29.04.2018
      beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.